ViT - Veranstaltungen im Themenverbund

Gesundheit der Menschen, ist nicht nur durch medizinische Maßnahmen zu erreichen. Neben der Gestaltung gesundheitsförderlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen, ist in besonderem Maße die Eigenverantwortung des Einzelnen gefragt, um die individuellen Möglichkeiten zur Erhaltung der Gesundheit auszuschöpfen.
Durch die Neuformulierung des § 20 SGB V hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Perspektive eröffnet, wieder aktiv die Versicherten auch präventiv für die Förderung der Gesundheit zu sensibilisieren und zur Stärkung individueller Ressourcen beizutragen. Die Nachfrage nach gesundheitsförderlichen Maßnahmen und Leistungen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen, so dass die seit 2001 bestehende Kooperation zwischen VDES und BAHN – BKK mit ViT erweitert und intensiviert wurde.
Alle Angebote des VDES entsprechen im Hinblick auf das Kurskonzept den im Handlungsleitfaden „Gemeinsame und Einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung § 20 Abs. 1 und 2 SGB V" in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Kriterien zur Qualitätssicherung. Die Maßnahmen werden ausschließlich von speziell dafür qualifizierten Übungsleitern durchgeführt – zum Beispiel nach den Richtlinien der Gesundheitsprogramme des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Die fachliche Aufsicht und Supervision liegt ausschließlich bei den dafür ausgebildeten VDES-Sportmanagern. Die ViT-Angebote Sport und Gesundheit können mit dem Vermerk: „Gesundheitsförderung nach § 20 Abs.1 SGB V von der BAHN-BKK empfohlen“ von den VDES-Sportmanagern beworben werden.



