Sport der Bahn
Über Uns
Login
Der Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine e.V. (VDES) organisiert, unterstützt und richtet, gemäß seines Vereinszwecks laut Satzung, verschiedene Veranstaltungen aus.
Die Veranstaltungen werden grundsätzlich für den folgenden Personenkreis angeboten (Ausnahmen können in einzelnen Ausschreibungenzugelassen werden):
- Mitglieder der angeschlossenen Eisenbahner-Sportvereine
- Mitarbeiter und Familienangehörigen folgender Unternehmenund Institutionen:
der Deutschen Bahn und deren Beteiligungsgesellschaften
Eisenbahnbundesamt (EBA)
des Bundeseisenbahnvermögens (BEV)
Betriebliche Sozialeinrichtungen der DB AG und des BEV
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
In der DB AG vertretene Gewerkschaften
Senioren und Pensionäre der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Reichsbahn und der vorgenannten Unternehmen und Institutionen
Besondere Teilnahmebedingungen Sportkurswochen am Spitzingsee
Gemäß der „Verordnung über den Unterricht als Berg- und Skiführer sowie als Schneesportlehrer in Bayern“ (Bayerische Berg- und Skischulverordnung – BayBergSkiV), darf der VDES seine Ski-Kurse nur für Mitglieder von Eisenbahner- Sportvereinen durchführen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass alle Teilnehmenden der Ski-Kurse Mitglied eines Eisenbahner-Sportvereines sind. Legen Sie bitte bei Anmeldung eine Kopie oder Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft im ESV vor.
Sollten Sie noch kein Mitglied im Eisenbahner-Sportverein sein, dann sprechen Sie uns an. Die Geschäftsstelle des VDES informiert Sie gern über äußerst preiswerte Mitgliedschaften in Eisenbahner-Sportvereinen und deren Vorteile.
Einen möglichen Rücktritt von dieser Veranstaltung erklären Sie bitte schriftlich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VDES. Nach Eingang der Buchungsbestätigung bei den Teilnehmenden hat der VDES Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese wird je angemeldeter teilnehmender Person nach Staffelung berechnet.
ab 6 Wochen vor Beginn - Stornogebühr 10% der Veranstaltungskosten
vom 30. bis 22. Tag vor Beginn - Stornogebühr 25% der Veranstaltungskosten
vom 21. bis 15. Tag vor Beginn - Stornogebühr 50% der Veranstaltungskosten
vom 14. bis 7. Tag vor Beginn - Stornogebühr 75% der Veranstaltungskosten
vom 6. bis 1. Tag vor Beginn - Stornogebühr 90% der Veranstaltungskosten
Nichterscheinen ohne Absage - Stornogebühr 100% der Veranstaltungskosten
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Durch die Online-Anmeldung erkennen Sie die Bedingungen des VDES an.
Ein Rücktritt des Kurses aufgrund einer Krankheit ist nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Nur in diesem Falle findet eine anteilige Erstattung nach Ende des Kurses statt. Einen möglichen Rücktritt erklären Sie bitte schriftlich. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VDES. Nach Eingang der Buchungsbestätigung bei der teilnehmenden Person hat der VDES Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
ab dem 14. Tag 50% der Kursgebühr
ab dem 6. Tag 100% der Kursgebühr
Mit der Anmeldung für die Teilnahme an einer VDES-Veranstaltung erkennt der/ die Teilnehmende die in den AGB’s und der Ausschreibung zur Veranstaltung aufgeführten Haftungs- und Datenschutzbestimmungen an. Die Höhe der Startgebühr und evtl. anfallende Zusatzkosten, sowie Erstattungs- und Stornierungsbedingungen werden ebenfalls in der entsprechenden Ausschreibung festgelegt.
Der/ die Teilnehmende erklärt, dass er im Falle von Schädigungen keinen wie auch immer gearteten Anspruch gegenüber dem VDES, dem/ der Geländeeigentümer:in, gegenüber der mit der Veranstaltung in Verbindungstehenden Behörden, sowie gegenüber anderen Teilnehmenden habe.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Bei Personenschäden haftet der VDES auch nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Sach‐ und Vermögensschäden ist die Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt sowohl für eigene Handlungen als auch für Handlungen seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Dritter, derer sich der VDES im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient.
Der VDES haftet ausdrücklich nicht bei Sportunfällen. Sämtliche Veranstaltungen sind Breitensportveranstaltungen und die Teilnehmenden sind sich bewusst, dass sie das Verletzungsrisiko selbst tragen. Im Falle eines Sportunfalls müssen sie auf ihre private Unfallversicherung zurückgreifen.
Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind lediglich Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des enthafteten Personenkreises beruhen.
Der VDES haftet nicht für gesundheitliche Risiken und Gefahren der Teilnehmenden. Ob Teilnehmende ihren Gesundheitszustand vor Teilnahme an einer Veranstaltung ärztlich überprüfen lassen, ist deren alleinige Entscheidung.
Es bestehen keine Schadenersatzpflichten des VDES gegenüber Teilnehmenden, wenn aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorgenommen werden oder diese gänzlich abgesagt werden müssen.
Der/ die Teilnehmende nimmt zur Kenntnis, dass Teile der Strecke über Straßen mit öffentlichen- und/ oder Anrainerverkehr führen können. Er/ sie hat bei diesen Streckenteilen den öffentlichen Verkehr und Anrainerverkehr zu beachten. Der VDES ist nicht verpflichtet, eine Sperre dieser Verkehrsflächen vorzunehmen. Der/ die Teilnehmende verpflichtet sich, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
Der/ die Teilnehmende erteilt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung sein Einverständnis, dass die von ihm im Zusammenhang mit seiner/ ihrer Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Internet, Fernsehen, Rundfunk, Büchern, Werbung, Filmen, Videokassetten, DVDs usw. ohne Vergütungsansprüche seinerseits genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
Der/ die Teilnehmende ist damit einverstanden, dass sein/ ihr Name in Ergebnislisten veröffentlicht und im Rahmen der Berichterstattung genutzt werden kann. Der/ die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass seine/ ihre Daten (nur Name, Bild, Ergebnis) an Sponsoren, Fotografen, an andere Laufveranstalter zu Werbe‐ und Informationszwecken weitergegeben werden dürfen.
Sollten einzelne Bestimmungen der obigen allgemeinen Startbedingungen, des Haftungsausschlusses oder der Einverständniserklärung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Der VDES kann dem/ der Teilnehmenden die Ausgabe der Startunterlagen und die Teilnahme an einer Veranstaltung verweigern, wenn der/ die Teilnehmende bei der Abholung der Startunterlagen keinen Lichtbildausweis, oder sonstige, in der gesonderten Ausschreibung zu einer Veranstaltung geforderte Legitimationsdokumente nicht vorlegen kann. Der/ die Teilnehmende hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf die Rückerstattung von gezahlten Startgeldern oder sonstige Schadensersatzansprüche.